Die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder oder kurz BEMFV bzw. nichtamtlich EmF-Begrenzungsverordnung ist eine bundesdeutsche Verordnung und soll die Details zum Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, sowie zur Amateurfunkverordnung regeln. Die erste BEMFV trat am 28. August 2002 in Kraft und löste die Verfügung 306/1997 der RegTP ab, dessen rechtliche Wirksamkeit angezweifelt wurde. Die bislang einzige Änderung datiert auf den 7. Juli 2005, als die RegTP in BNetzA umbenannt wurde. Die Verordnung wurde auf Grund des § 12 und des § 16 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen vom 31. Januar 2001 (BGBl I S. 170) in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl I S. 821) von der Bundesregierung verordnet. Die später novellierte Amateurfunkverordnung nimmt ausdrücklich Bezug auf die BEMFV und schreibt deren Wirksamkeit auch für Funkamateure fest. Im Sinne dieser Verordnung Die BEMFV hat weitreichende Auswirkungen auf den Betrieb, insbesondere auf die Inbetriebnahme von Funkanlagen. Dabei ist es unwesentlich um welche Funkanlage es sich handelt, solange es sich um eine ortsfeste Funkanlage handelt und mindestens 10 Watt EIRP Leistung abgestrahlt wird. Alle Funkstellen müssen von der BNetzA genehmigt werden, bevor sie in Betrieb genommen werden dürfen. Die BNetzA teilt zu diesem Zweck eine Standortbescheinigung nach § 4 BEMFV zu. Dieses trifft auch den CB-Funk und alle Radio-Sender. Funkamateure müssen für ihre Amateurfunkstellen nicht in jedem Fall eine Standortbescheinigung beantragen. Solange sich die Sicherheitsabstände der verschiedenen Funkanwendungen nicht überlappen, genügt es die Amateurfunkstelle nach einem genau festgelegten Verfahren anzuzeigen. So wird sichergestellt, dass auch die Amateurfunkstellen die gleichen Grenzwerte einhalten, wie alle übrigen Funkstellen. Die dafür benötigten Grundlagen muss ein Funkamateur bei seiner Prüfung für das Amateurfunkzeugnis nachweisen. Basisdaten Titel: Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder Abkürzung: BEMFV Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht Fundstellennachweis: 9022-11-3 Erlassen am: 20. August 2002
(BGBl. I S. 3366) Inkrafttreten am: 28. August 2002 Letzte Änderung durch: Art. 3 G vom 27. Juni 2017
(BGBl. I S. 1947, 1962) Inkrafttreten der
letzten Änderung: 4. Juli 2017
(Art. 4 G vom 27. Juni 2017) GESTA: E051 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Inhaltsverzeichnis
